Informationsabend „Christliche Patientenvorsorge“
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind keine Altersthemen. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Was aber passiert, wenn ich dann nicht mehr selbst bestimmen kann, zum Beispiel über medizinische Maßnahmen? Eine automatische gesetzliche Vollmacht für den Ehe- und Lebenspartner, für volljährige Kinder, Angehörige und Freunde gibt es nicht. Eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsvollmacht und eine Patientenverfügung ermöglichen, dass im Fall der Fälle in Ihrem Sinn verfahren wird. Bei unserem Informationsabend „Christliche Patientenvorsorge – Selbstbestimmung am Lebensende“ erhalten Sie Informationen über diese Vorsorgeformen und wie dabei Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden. Die vorgestellten Vorlagen ermöglichen auch eine christliche Perspektive in der Patientenvorsorge. Referentinnen: Ulrike Lehnis, Juristin beim Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. und Anna Bantleon, LebensFaden der Caritas Ulm. Termin: Der Eintritt ist frei.
Markus Lubert
- Details
