Am 28.03.2018 erhielten wir Besuch von einer Kommission des Landesamtes für Denkmalpflege. Das Denkmalamt hat landesweit Kirchenbauten der 1960er und 1970er Jahre erfasst. Im März 2019 kam dann vom Landesamt die Nachricht, dass unser Gemeindezentrum in das Verzeichnis der Bau- und Kunstdenkmale aufgenommen wurde. Folgendes teilte uns das Landesamt mit: Wir freuen uns, ihnen mitteilen zu dürfen, dass Ihre Katholische Pfarrkirche Zum Guten Hirten mit Gemeindehaus, Kindergarten und Pfarrhaus als eine der wenigen Anlagen im Rahmen des Erfassungsprojektes als Kulturdenkmal anerkannt wurde. Die außerordentliche Qualität, die hochwertige Ausstattung sowie das hohe Maß an Überlieferung waren dafür ausschlaggebend. Sicherlich können wir darauf stolz sein, dass unser Gemeindezentrum den hohen Ansprüchen des Landesdenkmalamtes entspricht. Dies ist für uns natürlich auch Verpflichtung. Allerdings müssen wir bei künftigen baulichen Maßnahmen (auch bei Reparaturarbeiten) immer die Denkmalbehörde mit einschalten und dort die entsprechenden Genehmigungen einholen. Dies erschwert uns natürlicherweise dann die Auftragsvergabe bei den notwendigen Arbeiten. Den Architekten unseres Gemeindezentrums, Josef Götz aus Heidenheim, haben wir über die Entscheidung des Landesamtes für Denkmalschutz informiert. Er hat diese Nachricht sehr freudig aufgenommen, denn welcher Architekt erlebt es, dass „seine Gebäude“ noch zu Lebzeiten als Kulturdenkmal anerkannt werden.

Wolfgang Feilen