Die 1. Frage: Wer hat das Sagen in der Kirche? Im kirchlichen Gesetzbuch steht: Das Sagen in der Kirche hat der Papst für die ganze Kirche, der Bischof für seine Diözese, der Pfarrer für seine Pfarrei. Ist dieses Modell der Leitung nicht überholt? Ist es nicht höchste Zeit, dass auch die Kirche demokratisch regiert wird? Schauen wir auf den Ursprung, auf Jesus Christus. Er hat zwölf Männer in seine engere Nachfolge gerufen. Zwölf Apostel mit dem Apostel Petrus an ihrer Spitze. Ihnen hat er das Evangelium und die Leitung seiner Kirche anvertraut. Die Nachfolger der Apostel sind die Bischöfe mit dem Papst an ihrer Spitze. Helfer der Bischöfe sind die Priester.   Deses apostolische Modell der Kirche wird ergänzt durch die Mitwirkung aller Gläubigen. Im Konzil versammeln sich der Papst, die Bischöfe, Gläubige und Experten. Das Konzil berät und entscheidet wichtige Fragen. In unserer Diözese Rottenburg-Stuttgart gibt es in jeder Kirchengemeinde einen Kirchengemeinderat. Der besteht aus demokratisch gewählten Frauen und Männern und dem Pfarrer. Im Kirchengemeinderat werden alle wichtigen Fragen des Gemeindelebens beraten und mit Mehrheit beschlossen. Auch der Pfarrer hat nur eine Stimme. Ähnlich ist es auf der Ebene der Diözese. Das ist unser Rottenburger Modell. Es könnte Vorbild sein für die ganze Kirche.   Wer kontrolliert die Ausübung der Macht? Der Pfarrer untersteht dem Bischof und seinen Mitarbeitenden im Ordinariat. Der Bischof untersteht dem Papst und seinen Mitarbeitenden im Vatikan. Kirchengemeinderäte können ihren Pfarrer in der Sitzung fragen, ebenso Diözesanräte den Bischof.   Wie werden Ämter vergeben? Der Papst wird von den Kardinälen gewählt. Auch der Bischof von Rottenburg wird gewählt. Der Papst erstellt eine Liste mit drei Kandidaten. Aus dieser Liste wählen die Domkapitulare in Rottenburg den Bischof. Danach wird der Ministerpräsident in Stuttgart gefragt, ob er mit dem Gewählten einverstanden ist. Wenn ja, dann wird der neue Bischof vom Papst ernannt. Und der Pfarrer? Er wird vom Bischof ernannt. Die Gemeinde hat kein Wahlrecht. Das war nicht immer so. In der alten Kirche wurde der Bischof von einem Ältestenrat vorgeschlagen und vom Volk bestätigt. Wer allen vorsteht, muss von allen gewählt werden. Ämter in der Kirche können auf Zeit vergeben werden. Die Amtszeit eines Dekans bei uns beträgt sieben Jahre, die des Präfekten der Glaubenskongregation im Vatikan fünf Jahre.   Was sagt Jesus? Wer der Erste sein will, der soll der Diener aller sein. Das Feuer des Glaubens soll in den Herzen neu entfacht werden. Was können Frauen dazu beitragen? Frauen im kirchlichen Amt? Davon wird in einer eigenen Predigt die Rede sein. Demnächst.

Pfarrer Dr. Bernhard Lackner