Am Wochenende 14./15. März 2015 finden die nächsten Kirchengemeinderatswahlen statt. Gemäß der Kirchengemeindeordnung unserer Diözese trägt der KGR zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Soweit das Zitat aus der KGO. Wenige andere Diözesen in Deutschland haben ihre Räte mit so vielen Vollmachten ausgestattet, wie unsere. Oft wurden in letzter Zeit in anderen Diözesen die Kompetenzen der Räte beschnitten. Diese Verantwortung, die auf die Räte übertragen ist, zeugt auch von einem Vertrauen in die Kompetenzen der Gemeindemitglieder. Dieses Vertrauen macht es aber auch zur Aufgabe, die übertragenen Kompetenzen wahrzunehmen. Daher ist jedes Gemeindemit-glied aufgefordert sich im Rahmen seiner Talente und Fähigkeiten miteinzubringen. Für die KGR-Wahlen 2015 sind daher Gemeindemitglieder gesucht, die sich als Kandidaten zur Verfügung stellen. Bitte überlegen Sie, ob Sie, oder jemand aus Ihrem Bekanntenkreis hierfür in Frage kommen. Die Kirchengemeinderäte in Böfingen und Jungingen bilden im Juli die Wahlausschüsse. Diese werden dann auf die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten gehen. Die Arbeit dieser Ausschüsse wäre deutlich einfacher, wenn sich genügend finden, die sich für die Wahl zur Verfügung stellen. In der Gut-Hirten-Kirche werden wir demnächst eine Wahlurne aufstellen. In diese können Sie unverbindliche Vorschläge mit Namen von geeigneten Gemeindemitgliedern einwerfen. Selbstverständlich können Sie solche Vorschläge auch in den Briefkasten des Pfarrbüros einwerfen.

 

Wolfgang Feilen